Nichtveranlagungsbescheinigung - NV-Bescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist eine Bescheinigung, die von einem Finanzamt ausgestellt wird und besagt, dass der Inhaber im betreffenden Steuerjahr kein zu versteuerndes Einkommen hat oder dass das zu versteuernde Einkommen unterhalb des steuerlichen Freibetrags liegt. Mit einer NV-Bescheinigung kann der Inhaber vermeiden, dass z.B. eine zu hohe Lohnsteuer einbehalten wird, wenn er zum Beispiel als Arbeitnehmer ein geringes Einkommen hat oder Renten bezieht.

Die NV-Bescheinigung muss bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden und ist in der Regel für ein Jahr gültig. Der Antragsteller muss seine Einkommensverhältnisse offenlegen und gegebenenfalls Nachweise über die Höhe seines Einkommens erbringen. Wenn die Finanzbehörde den Antrag genehmigt, wird eine NV-Bescheinigung ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann indirekt Einfluss auf die Besteuerung von Aktiengewinnen durch Abgeltungssteuer haben. Wenn Du eine NV-Bescheinigung besitzt und Dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des steuerlichen Freibetrags liegt, kannst Du möglicherweise von einer geringeren oder keiner Abgeltungssteuer auf Ihre Aktiengewinne profitieren.

Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Kapitalerträge, einschließlich Aktiengewinne. Wenn Du jedoch eine NV-Bescheinigung hast und Dein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Freibetrags liegt, kAngst Du eine Freistellung von der Abgeltungssteuer beantragen.

Um von einer Freistellung von der Abgeltungssteuer zu profitieren, misst Du Deine NV-Bescheinigung bei Deiner Bank bzw. Bei Deinem Broker vorlegen. Wenn Deine NV-Bescheinigung genehmigt wird, kann Deine Bank Deine Aktiengewinne mit einem Steuersatz von 0% besteuern, sodass Du keine Abgeltungssteuer zahlen misst.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine NV-Bescheinigung nur für das betreffende Steuerjahr gilt und dass sie nicht automatisch verlängert wird. Der Antragsteller muss jedes Jahr erneut einen Antrag stellen, wenn er eine NV-Bescheinigung benötigt. Außerdem können weitere steuerliche Regelungen und Ausnahmen für Kapitalerträge gelten, die je nach individueller Situation unterschiedlich sein können. Es ist daher empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder einem anderen qualifizierten Fachmann beraten zu lassen.

Disclaimer: Bei dem vorstehenden Text handelt sich nicht um eine Steuerberatung - ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit/ Gültigkeit der Aussagen.
 
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