Steuerliche Behandlung der Dividende In Deutschland

In Deutschland werden Dividenden, die von inländischen Unternehmen ausgeschüttet werden, mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.

Die Abgeltungssteuer wird von der auszahlenden Gesellschaft direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Es ist jedoch möglich, einen Freistellungsauftrag zu beantragen, um bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr steuerfrei zu bleiben. Der Freistellungsbetrag beträgt für Ledige 1.000 Euro und für Verheiratete 2.000 Euro.

Wenn ein Anleger ausländische Dividenden erhält, kann es sein, dass diese in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, bereits besteuert wurden. In diesem Fall kann der Anleger eine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Abgeltungssteuer beantragen.

Disclaimer: Die genannten Informationen und/oder Kennzahlen wurden nach bestem Wissen und Gewissen notiert. Es besteht keine Garantie auf Richtigkeit oder Aktualität der Daten. Die vorstehenden Informationen stellen keine Anlageberatung und auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten dar. Es handelt sich zu keinem Zeitpunkt um eine Anlageberatung, Empfehlung, Steuerberatung oder sonstige fachliche Beratung.
 
Zurück
Oben