Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Ländern, das die Besteuerung von Einkommen regelt, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Im Zusammenhang mit Aktien und Dividenden bedeutet dies, dass das DBA sicherstellt, dass die Dividenden, die ein Aktionär von einem ausländischen Unternehmen erhält, nur in einem Land besteuert werden. Ohne das DBA könnten Aktionäre in beiden Ländern besteuert werden, was zu einer doppelten Besteuerung führen würde.

Im Allgemeinen bestimmt das DBA, welches Land das Recht hat, die Dividenden zu besteuern. Wenn das Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, das Recht hat, die Dividenden zu besteuern, kann das Land, in dem der Aktionär ansässig ist, jedoch eine Steuergutschrift gewähren, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Die Details des DBA können je nach den Bedingungen des Abkommens zwischen den beteiligten Ländern unterschiedlich sein.
 
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